Unter dem Video steht, was es ist. Nicht in einem geleakten Dokument, nicht in einer vertraulichen Nachricht, sondern im Werbetext, den die Produktion selbst über ihr Produkt geschrieben hat:
„In diesem Video trifft Christian Wolf, More Nutrition Gründer, auf die Body Positivity Szene, die noch nicht weiß, gegen wen sie diskutieren wird.“
Der Satz steht seit dem 11. September öffentlich abrufbar in der Beschreibung eines einstündigen YouTube-Videos, das inzwischen über 550.000 Mal abgerufen wurde. Er beschreibt keinen Unfall und kein Missverständnis. Er beschreibt das Format. Und er sagt nicht „mit wem“, sondern „gegen wen“.
Im ersten Teil dieser Recherche ging es darum, wie für ein solches Format angeworben wird: über kleine, privat wirkende Instagram-Konten, mit 50 Euro Stundenhonorar, kurzfristigen Terminen, einem Vertrag, der erst am Drehort unterschrieben werden soll, und ohne den Namen des Gegenübers. Seither haben sich weitere Betroffene gemeldet, eine Teilnehmerin hat öffentlich gesprochen, eine zweite hat es angekündigt. Und Christian Wolf hat sich an zwei Tagen dreimal geäußert. Das letzte Mal, um einzuräumen, dass die von ihm beauftragte Produktionsfirma eine Teilnehmerin angelogen hat.
Dieser Text handelt von dem, was zwischen der Anwerbung und dem fertigen Video liegt, und davon, wem das Geschäft gehört.
Was bisher bekannt war
Im ersten Teil ging es um einen Dreh, der für den 13. August in Berlin angesetzt war, intern unter dem Formatnamen „Autorität vs Menschengruppe“, thematisch angekündigt als Auseinandersetzung über gesellschaftliche Ungleichheit, Kapitalismus und Sozialismus. Angeworben wurde über Instagram, versprochen wurde ein „offener Austausch auf Augenhöhe“. Wer das Gegenüber sein würde, stand in keiner der Nachrichten.
Der Mitwirkungsvertrag der CCC Media Group LLC mit Sitz in Cheyenne, Wyoming, kam erst auf Nachfrage, als Google-Docs-Link über Instagram. Unterschrieben werden sollte er vor Ort, laut Ablaufplan zwischen 14 und 14.45 Uhr, unmittelbar vor dem Dreh. Der Paragraf, in dem mündliche Nebenabreden festgehalten werden, § 28, war leer.
Am 30. Juli wurde einem Mitglied eines Schnitt-Teams eine Anweisung bekannt, nach der Reaktionen zusammengeschnitten werden sollten, die so nie stattgefunden hatten. Wenige Tage später, Anfang August, erschien auf einem anderen Kanal ein Video mit dem Titel „Vermieter debattiert gegen linke Aktivisten“. Die vollständige Chronologie steht im ersten Teil.
Auf unsere Presseanfragen vom 6. September haben weder Christian Wolf noch die CCC Media Group noch die FinanzStarter GmbH geantwortet. Öffentlich hat Christian Wolf sich seither mehrfach zu den Vorwürfen geäußert; diese Äußerungen geben wir in diesem Text im Wortlaut wieder, einschließlich seiner Gegenargumente.
Die Kopfprämie
Am 6. Juli bekam ein Instagram-Konto mit rund 45.000 Followern eine Nachricht. Es ging um ein Format über „Mieten und Vermieten“, Berlin, 50 Euro pro Stunde, Drehtermin 25. Juli. Und dann stand da noch ein Satz:
„wir zahlen außerdem 100€ pro weiterer Person, die du uns vermittelst!“
Der Screenshot liegt uns vor. Abgeschickt wurde die Nachricht nicht von einer Produktionsfirma, sondern von einem privat wirkenden Konto mit 619 Followern und neun Beiträgen. Eine Firma wird darin nicht genannt. Der Angeschriebene hat nicht geantwortet.
Eine weitere Person, die unabhängig davon angeschrieben wurde, berichtet uns von „teilweise finanzielle[n] Anreize[n]“ für die Vermittlung weiterer Teilnehmer.
Rückblickend erklärt das etwas, das uns im August nur seltsam vorkam: dass in unserem eigenen Nachrichtenverlauf so hartnäckig gefragt wurde, wie viele Leute wir mitbringen könnten. Erst vier, dann, in einer späteren Nachricht, „sogar 6“.
Ob das Konto vom 6. Juli zur selben Produktion gehört wie der Dreh vom 13. August, lässt sich aus der Nachricht allein nicht beweisen. Der Schluss liegt nahe: ähnliches Vorgehen, dieselbe Stadt, dasselbe Honorar, derselbe Zeitraum. Aber es bleibt ein Indizienschluss, und wir kennzeichnen ihn als solchen.
Ein Baukasten, mehrere Absender
Zwei Einladungen, zu zwei völlig verschiedenen Themen, von zwei verschiedenen Konten.
Die erste, vom 6. Juli, liegt uns als Screenshot vor:
„Ich organisiere gerade ein YouTube-Format in Berlin, in dem Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven offen über Themen rund ums Mieten und Vermieten sprechen […] Ein offener, ehrlicher Austausch zwischen unterschiedlichen Sichtweisen.“
Die zweite stammt aus der Einladung zum Body-Positivity-Dreh. Wir kennen sie nicht im Original, sondern daraus, dass die Teilnehmerin sie in ihrem Video vorliest:
„Wir organisieren gerade ein YouTube-Format, in dem Menschen offen über Körperbild, Selbstbild, Schönheitsideale und gesellschaftlichen Druck sprechen […] Ein ehrlicher, offener Austausch zwischen unterschiedlichen Sichtweisen.“
Zwei Themen, zwei Absender, praktisch derselbe Text.
Inzwischen kennen wir mindestens sechs Formate aus diesem Umfeld: die Diskussion mit Christian Wolf, für die wir selbst angefragt wurden; das Vermieter-Format, das als „Vermieter debattiert gegen linke Aktivisten“ erschienen ist; eine Anfrage für ein Format mit dem Creator Vilius Dainora; eine für ein Spielformat nach dem Prinzip „5 Linke vs. 1 geheimer Kapitalist“; eine für eine Diskussion mit einem „erfahrenen Arzt aus der ästhetischen Medizin“; und den Dreh über Body Positivity. Die uns bekannten Anfragen kamen von mindestens vier verschiedenen Instagram-Konten, überwiegend kleinen, privat wirkenden. Wiederkehrend: kurzfristiger Termin, 50 Euro die Stunde, „dein Profil ist uns aufgefallen“, die Bitte, weitere Personen mitzubringen, und in keinem Fall der Name des Gegenübers.
Lange war das ein Schluss aus Textvergleichen. Inzwischen ist es eine Angabe der Produktion selbst. Dazu gleich.
Der Dreh in Wien
Im Juni wurde eine Influencerin zu einem Format über Body Positivity eingeladen. Nicht nach Berlin, sondern nach Wien. Zehn Frauen, ein Überraschungsgast, dessen Name nicht genannt wurde. Aufgelöst worden sei das erst, als die Kamera schon lief. Nach ihrer Darstellung wurde einigen aus der Gruppe vorher aktiv gesagt, es werde nicht Christian Wolf sein. Am Set sei es dann um Übergewicht, BMI und Abnehmspritzen gegangen.
Über den Vertrag sagt sie:
„Dort wurde uns dann erst mal ein richtig fetter Vertrag vorgelegt. Ein Vertrag, der unter anderem eine Schweigeklausel und sehr hohe Geldstrafen bei Verstoß beinhaltet hat. […] diesen Vertrag sollten wir unterschreiben, bevor wir überhaupt wussten, was bei diesem Dreh überhaupt auf uns zukommen wird.“
Das ist für uns aus einem Grund bedeutsam, der über ihren Fall hinausgeht: Der Vertrag, der uns im August vorlag, regelt in seinem § 23 im Kern das Gegenteil. Träfe ihre Schilderung zu, gäbe es zu verschiedenen Zeitpunkten verschiedene Fassungen. Ob die eine aus dem Streit über die andere entstanden ist, wissen wir nicht; dafür müssten beide Fassungen nebeneinanderliegen.
Lange sei ihre Folge nicht ausgestrahlt worden. Erschienen ist sie am 11. September, unter dem Titel „Christian Wolf vs Body Positivity (sie wollten nicht, dass es veröffentlicht wird)“. Der Widerspruch der Teilnehmerinnen ist also der Aufhänger, mit dem das Video beworben wird. Einzelne Szenen seien darin unkenntlich gemacht.
Das sind ihre Angaben. Wir konnten sie nicht unabhängig überprüfen und geben sie als ihre Darstellung wieder. Im Folgenden nennen wir sie die erste Teilnehmerin.
Mitte September meldete sich eine zweite Betroffene. Sie kündigte an, sie habe „nach langer Zeit, in der ich nicht öffentlich darüber sprechen durfte“, etwas zu sagen. Das ist der zweite unabhängige Hinweis auf eine Schweigeverpflichtung. Nach Christian Wolfs Angaben war sie bei einem seiner Body-Positivity-Drehs dabei. Ihr Video liegt uns nicht vor; was sie darin berichtet, kennen wir bislang nur aus seiner Wiedergabe. Und die ist der eigentliche Grund für diesen zweiten Teil.
Wolfs Antwort, in drei Stufen
Stufe eins, 14. September. Er veröffentlicht ein sechsminütiges Video zu seiner politischen Einstellung. Der geplante Dreh kommt darin genau einmal vor, als Aufhänger für einen Punkt über Kriminalstatistiken. Auf die Anwerbepraxis, den Vertrag, die vergeblich angereiste Gruppe oder unsere Anfrage geht er nicht ein.
Eine Stelle daraus muss man ihm zugutehalten, und wir zitieren sie deshalb: Er sagt, er hätte die gestiegenen Zahlen zu linksextremen Straftaten nehmen und damit Stimmung machen können, habe sie aber nachgeprüft und festgestellt, dass sie das nicht hergeben, weil darunter auch Delikte wie das Abreißen von Wahlplakaten fallen. Er schließt mit dem Appell, Dinge nicht zu glauben, nur weil sie sich gut anfühlen.
Stufe zwei, 14. September, nachmittags. Ein zweites Video, Caption „Mein Statement (plus unveröffentlichtes Video)“. Er spielt darin das Video der ersten Teilnehmerin ab und antwortet darauf. Dabei bestätigt er den Kern des ersten Teils:
„ja, den Teilnehmern wurde nicht gesagt, dass es um mich geht. Aus einem relativ einfachen Grund. […] wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass wenn Leute quasi gegen mich diskutieren sollen, viele Leute einfach absagen, weil sie Angst haben […] Deswegen haben wir uns beim ersten Mal dazu entschieden […] das einfach nicht zu sagen.“
Das Verschweigen war Absicht, und der Grund war, dass Leute sonst absagen. Zur Frage, wer hinter den Produktionen steht, sagt er im selben Video:
„Ich habe für dieses YouTube-Format tatsächlich mittlerweile verschiedene Produktionsteams und ja, natürlich bezahl ich die, weil wer soll sie sonst bezahlen.“
Zum Vorwurf, Teilnehmerinnen sei aktiv Falsches gesagt worden, dementiert er nicht, sondern distanziert sich: Falls jemand gelogen habe, finde er das „tatsächlich nicht in Ordnung“, er kenne den Kontext nicht, werde dem aber nachgehen.
Seine Gegenargumente gehören genauso deutlich hierher: Im Dreh habe sich freiwillig gemeldet, wer nach vorne wollte. Das von ihr zitierte Strategie-Video eines Produzenten hänge mit seiner Produktion nicht zusammen. Das Material werde ungeschnitten veröffentlicht. Und er sei kein Gegner von Body Positivity; zur Selbstakzeptanz gehöre aber, die Realität anzuerkennen.
Zwei Dinge tut er in diesem Video allerdings auch. Er veröffentlicht unveröffentlichtes Drehmaterial von ihr, um ihr zu widersprechen: Aufnahmen nach dem Dreh, auf denen gelacht und gemeinsam fotografiert wird. Bei einer Person, deren Gruppe den Vertrag nach ihrer Darstellung angefochten hat, ist zumindest die Frage zu stellen, auf welcher Grundlage das geschieht. Und er fordert sein Publikum auf, in den Kommentaren zu bewerten, ob das wirklich alles so böse war. Er hat 1,8 Millionen Follower auf Instagram. Sie ist eine einzelne Teilnehmerin.
Sie antwortet darauf, indem sie dasselbe Foto selbst postet: „Was?! Ich LACHE auf einem Foto mit Christian Wolf? Na dann kann mein Video ja nicht stimmen, oder??“ Sie schreibt dazu, sie habe ihn während des Drehs sympathisch gefunden und sei dabei gewesen, ihre Meinung zu überdenken. Umgeschlagen sei das erst danach.
Stufe drei, 15. September. Am Mittag veröffentlicht Wolf ein drittes Video, Titel „Ich gebe ihr einen Punkt.“ Diesmal geht es um die zweite Betroffene. Er sagt, er habe ein erstes Video dazu bereits gelöscht und stattdessen bei der Produktionsfirma angerufen, „weil mir irgendwas komisch daran vorkam“. Vier Aussagen daraus sind dokumentarisch.
Erstens: Es gibt ein standardisiertes Screening. „[D]ass es ein Fragenskript gab, was bei der Qualifizierung der Teilnehmer angewandt wurde.“ Die strittigen Themen seien darin enthalten.
Zweitens: Bei dieser Teilnehmerin wurde es nicht angewandt. „[I]n ihrem Call haben diese Dinge aus dem Fragenskript nicht stattgefunden.“
Drittens, die Begründung, die ihm die Produktionsfirma dafür gegeben habe:
„…die meinten, dass es daran lag, dass es nicht klar war, ob sie bei dem ersten Dreh mit Linke oder Bodypositivity teilnehmen“
Dieselben angeworbenen Personen werden also zwischen den Formaten verschoben. Wer am Ende in einem Dreh über Körperbilder saß, war zwischenzeitlich für den Dreh „mit Linke“ vorgesehen, für jenes Format, zu dem auch wir eingeladen waren. Der Baukasten, den wir aus Textvergleichen erschlossen hatten, ist damit eine Angabe der Produktion.
Viertens: Er wirft der von ihm beauftragten Produktionsfirma eine Lüge gegenüber einer Teilnehmerin vor. Im Transkript des Vorgesprächs sei ihr gesagt worden, das Team wisse nicht, auf welchen Kanälen das Material erscheine. Dazu er selbst:
„Das ist halt einfach eine Lüge. Also es war von Anfang an klar, dass das auf meinem Kanal kommt. […] ‚Hey, dann sagt doch einfach nichts dazu‘ oder sagt sowas wie ‚Hey, dürfen wir nicht sagen‘, aber bitte nicht lügen.“
Er entschuldigt sich namentlich bei ihr, und zwar ausdrücklich in eigener Verantwortung: „weil am Ende ist das etwas, was ich in Auftrag gegeben habe.“ An anderer Stelle im selben Video: „im Namen der Produktionsfirma und mir, weil am Ende habe ich das in Auftrag gegeben.“ Damit ist eine Frage beantwortet, die der erste Teil offenlassen musste: wer die Produktionen beauftragt.
Auch hier hält er dagegen. Die Teilnahme im Studio sei freiwillig gewesen: „Jede These wurde in den Raum gestellt und du konntest freiwillig entscheiden, ob du dich meldest.“ Das ist ein bemerkenswertes Argument. Es setzt voraus, dass jemand frei entscheiden kann, ob er sich zu Wort meldet. In einem Raum, in dem er gerade erst erfahren hat, mit wem er spricht, und nachdem er einen Vertrag unterschrieben hat, den er vorher nicht kannte.
Eine Einschränkung müssen wir dazuschreiben. Das Fragenskript und die Transkripte der Vorgespräche, auf die Wolf sich beruft, sind nicht öffentlich zugänglich. Er zeigt Ausschnitte auf dem Bildschirm und verweist auf zwei Dateien, die sich nicht öffnen lassen. Prüfen kann sie niemand.
Und noch etwas fällt an den gezeigten Ausschnitten auf. Das Vorgespräch, aus dem er zitiert, wurde von Ferdinand Platz geführt. Derselbe Name steht auf dem Mitwirkungsvertrag der CCC Media Group und auf dem Informationsblatt zum Berliner Dreh als Ansprechpartner. Es ist der erste namentliche Beleg dafür, dass hinter beiden Produktionen dieselben Leute stehen. Sichtbar ist auf dem Bildschirm außerdem der Klarname einer weiteren Teilnehmerin samt ihren Äußerungen über Körper und Gesundheit. Ob sie einverstanden ist, wissen wir nicht. Wir nennen sie hier nicht.
Geld für die Teilnahme, Geld für die Verbreitung
Ganz oben in der Beschreibung des Body-Positivity-Videos steht kein Kapitelverzeichnis und kein Kanalhinweis, sondern ein Angebot:
„⭐Clipping-Formular⭐ Die 10 viralsten Clips bekommen Zugang zu einem Money Pool, der auf diese aufgeteilt wird. Hier eintragen, um teilzunehmen:“
Darunter ein Google-Formular. Wer Ausschnitte aus dem Video schneidet und damit Reichweite erzielt, kann von diesem Geldtopf etwas abbekommen.
Zusammen mit den 100 Euro für vermittelte Teilnehmer ergibt das den Satz, um den dieser Text gebaut ist: Bezahlt wird am Anfang und am Ende, für das Anliefern der Teilnehmenden und für das Verbreiten des Ergebnisses. Dazwischen liegt der Teil, über den vorher niemand informiert wird.
Wem das Geschäft gehört
Gleich unter dem ersten Block derselben Beschreibung steht ein Link:
„20 Hacks zum Abnehmen ► https://news.wpfcommunity.de“
Dahinter steht ein kostenpflichtiges Abonnement. WPF, „Wolfs Protein Fasten“, kostet je nach Paket 8,99 oder 16,66 Euro im Monat im Jahresabo, eine Premiumstufe 400 Euro im Jahr. Beworben wird es unter anderem mit Challenges, bei denen Preisgelder „bis zu 10.000 €+“ ausgelobt werden. Ein einstündiges Video über Körperbilder endet also in einem Verteiler für eine Abnehmmethode.
Wem diese Methode gehört, lässt sich aus öffentlichen Quellen zusammensetzen.
Im Impressum von wpfcommunity.de, der Seite, über die das Abo verkauft wird, steht die Wellstack Ltd, Nikolaou Nikolaidi 34 in Paphos, Zypern. Die dazugehörige App wird im Apple App Store von der Rubio Verde Ltd verkauft, Registernummer HE 438081, eingetragen am 6. September 2022, Direktor: Christian Marc Wolf. Die Markenrechte liegen bei der Deluna Investments Ltd, HE 427067, eingetragen am 25. Oktober 2021, Direktor und zugleich Secretary: ebenfalls Christian Marc Wolf. Deluna hält die EU-Marken „WPF Wolfs Protein Fasten“ und, seit September 2025, die Wortmarke „Christian Wolf“. Alle drei Gesellschaften führen dieselbe Anschrift in Paphos, zwei davon dasselbe Büro.
Dazu zwei Einschränkungen. Erstens: Für die Wellstack Ltd haben wir in den zyprischen Registerportalen keinen Eintrag gefunden. Das muss nichts heißen, die Portale sind unvollständig. Aber verifizieren können wir die Gesellschaft bislang nicht. Zweitens, und das ist uns wichtig: Eine Gesellschaft in Zypern zu haben ist vollkommen legal, und über Steuerliches ist damit nicht das Geringste gesagt. Wer die Gesellschaften wirtschaftlich hält, ist aus dem Register nicht ersichtlich; einsehbar sind nur die Ämter.
Bemerkenswert ist etwas anderes. Ein Format, in dem zehn Frauen über Körperbilder diskutieren, ohne vorher zu wissen, mit wem. Und das in seiner Beschreibung auf ein Abnehmprodukt verlinkt, dessen Markenrechte bei einer Gesellschaft liegen, in der der Mann ihnen gegenüber als Direktor eingetragen ist. Die erste Teilnehmerin berichtet zudem, er habe während des gesamten Drehs ein More-Getränk getrunken, der Marke, deren Gesicht er ist. Sie nennt das „uncool“.
Die Kennzeichnung
Fairerweise: Eine Kennzeichnung gibt es. Ganz unten in der Beschreibung, nach den Kapitelmarken und dem Text über den Kanal, steht:
„Dieses Video und seine Beschreibung können als Dauerwerbesendung betrachtet werden. Jeder Link könnte Werbung enthalten, die den Kanal unterstützt.“
Das ist deutlicher als das, was viele Kanäle hinschreiben. Wer das liest, weiß, woran er ist. Zwei Punkte bleiben trotzdem.
Der erste: Es steht in der Beschreibung, nicht im Video. Wer die Stunde anschaut, ohne aufzuklappen, sieht es nicht. Ein YouTube-Kennzeichen „Enthält bezahlte Werbung“, das beim Abspielen eingeblendet wurde, war auf der Videoseite nicht zu sehen.
Der zweite: „können als Dauerwerbesendung betrachtet werden“, „jeder Link könnte Werbung enthalten“. Ein Konjunktiv im Plural sagt nicht, welcher Link wohin führt. Der Link an zweiter Stelle führt zu einem kostenpflichtigen Angebot, das dem Auftraggeber des Videos zuzurechnen ist. Das ist keine Vermutung, das ist der Sachverhalt.
Ob eine solche Sammelformel dafür ausreicht, ist eine Frage, die wir hier als Frage stellen. Sie richtet sich nicht nur an Christian Wolf, sondern an eine ganze Branche, die sich damit behilft.
Was wir nicht wissen
Wir wissen nicht, wem die drei zyprischen Gesellschaften wirtschaftlich gehören. Wir wissen nicht, ob Christian Wolf heute noch an More Nutrition beteiligt ist. Wir können nicht beweisen, dass das Instagram-Konto vom 6. Juli zur selben Produktion gehört wie der Dreh vom 13. August. Wir haben die beiden Vertragsfassungen nicht nebeneinander und wissen deshalb nicht, ob und wann die Schweigeklausel geändert wurde. Wir haben das Fragenskript und die Vorgesprächs-Transkripte nicht gesehen, auf die Christian Wolf sich beruft. Und wir wissen nicht, wie viele dieser Vorgespräche aufgezeichnet und transkribiert wurden, auf welcher Grundlage und mit wessen Einverständnis.
Für Betroffene
Wenn du zu so einem Dreh eingeladen wirst: Lass dir den Vertrag vorher geben, nicht am Drehort. Bestehe darauf, dass alles, was dir mündlich zugesagt wurde, auch im Vertrag steht. In unserem Exemplar war genau dieser Paragraf leer. Gib keine Namen anderer Leute weiter, und nimm keine Vermittlungsprämie an, wenn du nicht weißt, wofür du Leute anlieferst. Sichere Nachrichten, Verträge und Termine sofort, mit Datum.
Und, neu: Wer schon eine Schweigeklausel unterschrieben hat, sollte vor einem Gespräch mit der Presse anwaltlich klären lassen, was davon überhaupt wirksam ist. Quellenschutz auf unserer Seite schützt dich nicht vor deinem Vertragspartner.
Wenn du so eine Anfrage bekommen hast oder an einem dieser Drehs beteiligt warst: info@xnd-media.de. Wir behandeln alles vertraulich.

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